Klare Zuständigkeiten
Im gerichtlich festgelegten Aufgabenkreis ordne ich Unterlagen, kläre Zuständigkeiten und begleite Verfahren mit Behörden und sozialen Leistungsträgern.
Fehmi Katar · Berufsbetreuer in Berlin
Ich begleite Menschen in Berlin mit Schwerpunkt Kreuzberg bei Behördenangelegenheiten, Vermögens- und Gesundheitssorge im Rahmen gerichtlich festgelegter Aufgabenkreise.
Im gerichtlich festgelegten Aufgabenkreis ordne ich Unterlagen, kläre Zuständigkeiten und begleite Verfahren mit Behörden und sozialen Leistungsträgern.
Finanzen, Fristen und Unterlagen bearbeite ich strukturiert. Entscheidungen und offene Punkte bleiben dadurch nachvollziehbar und können verlässlich weiterbearbeitet werden.
Fachwissen ist wichtig, aber Vertrauen ist das Fundament. Ich begegne Ihnen auf Augenhöhe und mit dem Verständnis aus über zehn Jahren Beratungserfahrung.
Grundsatz
Eine rechtliche Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie erforderlich ist. Manchmal reichen andere Hilfen oder eine wirksame Vorsorgevollmacht.
Ich begleite Menschen in Kreuzberg im Rahmen der gerichtlich festgelegten Aufgabenkreise. Im Mittelpunkt stehen die Wünsche der betreuten Person, klare Absprachen und eine verlässliche Bearbeitung von Behördenpost, Finanzen, Gesundheit und Wohnungsfragen.
Zu Beginn kläre ich den gerichtlichen Auftrag, dringende Fristen und welche Unterlagen noch fehlen. Daraus entsteht ein verlässlicher Arbeitsplan; Berichte, Vermögensübersichten und Behördenvorgänge dokumentiere ich nachvollziehbar.
Seit 2014 begleite ich Menschen durch die schwierigsten Phasen ihres Lebens. Dabei habe ich gelernt: Sicherheit entsteht dort, wo Fachwissen, klare Struktur und menschliches Verständnis zusammenkommen.
Mehr als zehn Jahre Beratungserfahrung und persönliche Begleitung in schwierigen Lebenssituationen.
Erfahrung mit typischen Abläufen bei Sozialämtern, Jobcentern und weiteren Behörden.
Wirtschaftliches und analytisches Fachwissen unterstützt eine nachvollziehbare Dokumentation und geordnete Finanzübersichten.
Beratung auf Deutsch, Kurdisch, Türkisch und Englisch.
Ich übernehme die rechtliche Vertretung ausschließlich in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen – nachvollziehbar und an Ihren Wünschen ausgerichtet.
Ansprüche klären. Fristen im Blick behalten.
Bürokratie ist oft überwältigend. Ich übernehme die Kommunikation mit den Ämtern für Sie. Ich ordne Schreiben, beachte Fristen und unterstütze Sie dabei, berechtigte Ansprüche geltend zu machen.
Ihre Wünsche stehen im Mittelpunkt.
Ich bespreche notwendige Schritte mit Ihnen und bringe Ihre Wünsche in Abstimmungen mit Ärzten und Einrichtungen ein.
Transparenz schaffen. Existenz sichern.
Ich ordne Konten, Zahlungen, Forderungen und Ansprüche nachvollziehbar und behalte notwendige Schritte im Blick.
Rechtliche Betreuung bedeutet rechtliche Vertretung und Organisation. Persönliche Pflege, Fahrdienste und anwaltliche Prozessvertretung gehören nicht dazu.
Der Ratgeber erklärt das Verfahren, wichtige Unterlagen und die ersten Schritte nach einem Beschluss.
Mehr Selbstbestimmung, weniger Fremdbestimmung.
Seit der Reform 2023 sind Ihre Wünsche der zentrale Maßstab (§ 1821 BGB). Ich stelle Ihre Wünsche fest, bespreche anstehende Entscheidungen mit Ihnen und unterstütze Sie dabei, Ihre Angelegenheiten im gerichtlich festgelegten Aufgabenkreis möglichst selbst zu regeln.
Nein.
Die „Entmündigung" wurde in Deutschland bereits 1992 abgeschafft.
Ja, das können Sie.
Nach § 1816 BGB haben Sie ein Wunschrecht:
Tipp: Wenn Sie mich als Betreuer wünschen, können Sie das dem Gericht einfach mitteilen.
Nein. Das ist ein wichtiges Missverständnis.
Rechtliche Betreuung ist Rechtsfürsorge, keine praktische Alltagshilfe.
Sie können einen Wechsel beim Betreuungsgericht anregen.
Mein Ziel ist, dass Sie sich gut betreut fühlen. Wenn die Chemie nicht stimmt, ist ein Wechsel die richtige Entscheidung.
Die Vergütung ist gesetzlich geregelt. Gilt eine betreute Person nach § 1880 BGB als mittellos, kann die Vergütung des Berufsbetreuers nach § 15 VBVG aus der Staatskasse gezahlt werden.
Andernfalls wird die Vergütung grundsätzlich aus dem einzusetzenden Vermögen gezahlt. Welche Vermögenswerte einzusetzen sind, wird nach den gesetzlichen Regeln im Einzelfall geprüft.
Verlässliche Grundlage: § 1880 BGB und § 15 VBVG.
Eine Vorsorgevollmacht oder andere Hilfen können eine Betreuung entbehrlich machen.
Das gilt, wenn die Vollmacht wirksam und ausreichend ist und eine geeignete Vertrauensperson die erforderlichen Angelegenheiten gleichermaßen besorgen kann (§ 1814 BGB).
Ich orientiere Sie ehrlich: Wenn eine andere Hilfe vorrangig sein kann, benenne ich das und verweise bei Bedarf an die zuständige Betreuungsbehörde, einen Betreuungsverein, einen Notar oder einen Rechtsanwalt.
Mein Ziel ist nicht, möglichst viele Klienten zu haben. Mein Ziel ist, dass Sie die beste Lösung für Ihre Situation bekommen.
Beide Instrumente helfen, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können – aber auf sehr unterschiedliche Weise.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst im Voraus, wer Sie im festgelegten Umfang vertritt. Eine wirksame und ausreichende Vollmacht kann die Bestellung eines Betreuers entbehrlich machen. Bei einer rechtlichen Betreuung bestellt das Gericht den Betreuer und muss einen geeigneten Personenwunsch grundsätzlich beachten.
| Aspekt | Vorsorgevollmacht | Rechtliche Betreuung |
|---|---|---|
| Wer entscheidet? | Sie selbst (vorab) | Das Betreuungsgericht |
| Wer handelt? | Ihre Vertrauensperson | Vom Gericht bestellter Betreuer |
| Kontrolle | Grundsätzlich keine laufende gerichtliche Aufsicht; gesetzliche Ausnahmen sind möglich | Laufende gerichtliche Kontrolle |
| Flexibilität | Sehr flexibel gestaltbar | An Aufgabenkreise gebunden |
| Kosten | Je nach Form und Beratung unterschiedlich | Laufende Vergütung (oder Staatskasse) |
| Wann sinnvoll? | Wenn Sie eine Vertrauensperson haben | Wenn niemand verfügbar ist oder Konflikte bestehen |
Meine ehrliche Empfehlung: Wenn Sie eine Person haben, der Sie voll vertrauen, ist die Vorsorgevollmacht oft die bessere Wahl. Ich berate Sie dazu unverbindlich.
Berlinweit, mit Schwerpunkt Kreuzberg.
Ich arbeite mit Berliner Betreuungsgerichten, Behörden, Kliniken und sozialen Einrichtungen zusammen. Persönliche Kontakte finden im erforderlichen Umfang und nach Absprache statt.
Ich verfüge über die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung nach § 24 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz). Diese bestätigt meine persönliche und fachliche Eignung als Berufsbetreuer gegenüber der Berliner Betreuungsbehörde.
Sprechen Sie zuerst mit der Person selbst.
Dann können Sie folgende Schritte gehen:
Wichtig: Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf kein Betreuer bestellt werden (§ 1814 Abs. 2 BGB).
Kann ich als Angehöriger selbst Betreuer werden?
Das Gericht berücksichtigt familiäre Beziehungen, persönliche Bindungen und mögliche Interessenkonflikte. Ein Berufsbetreuer soll erst bestellt werden, wenn keine geeignete ehrenamtliche Person zur Verfügung steht.
Was nach einer Anregung passiert, welche Unterlagen wichtig sind und wie die ersten Prioritäten geordnet werden.
Beitrag lesenWie Betroffene ihren Betreuerwunsch formulieren können und warum die Entscheidung beim Gericht bleibt.
Beitrag lesenWie Schreiben, Bescheide, Nachweise und offene Fristen Schritt für Schritt übersichtlich werden.
Beitrag lesenSie haben Fragen zur Betreuung oder benötigen Unterstützung? Melden Sie sich für ein unverbindliches Erstgespräch.
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