Fehmi Katar · Berufsbetreuer in Berlin

Rechtliche Betreuung.
Klar und auf Augenhöhe.

Ich begleite Menschen in Berlin mit Schwerpunkt Kreuzberg bei Behördenangelegenheiten, Vermögens- und Gesundheitssorge im Rahmen gerichtlich festgelegter Aufgabenkreise.

Schwerpunkt
Berlin-Kreuzberg
Arbeitsweise
Persönlich und strukturiert
Sprachen
DE · KU · TR · EN
Fehmi Katar, Berufsbetreuer und Sozialarbeiter in Berlin
Fehmi Katar Berufsbetreuer · Sozialarbeiter (B.A.)

Was Sie von meiner Betreuung erwarten können.

Klare Zuständigkeiten

Im gerichtlich festgelegten Aufgabenkreis ordne ich Unterlagen, kläre Zuständigkeiten und begleite Verfahren mit Behörden und sozialen Leistungsträgern.

Nachvollziehbare Ordnung

Finanzen, Fristen und Unterlagen bearbeite ich strukturiert. Entscheidungen und offene Punkte bleiben dadurch nachvollziehbar und können verlässlich weiterbearbeitet werden.

Persönliche Zusammenarbeit

Fachwissen ist wichtig, aber Vertrauen ist das Fundament. Ich begegne Ihnen auf Augenhöhe und mit dem Verständnis aus über zehn Jahren Beratungserfahrung.

Grundsatz

Eine rechtliche Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie erforderlich ist. Manchmal reichen andere Hilfen oder eine wirksame Vorsorgevollmacht.

Im Erstgespräch klären wir den passenden nächsten Schritt.

Rechtliche Betreuung in Berlin-Kreuzberg

Ich begleite Menschen in Kreuzberg im Rahmen der gerichtlich festgelegten Aufgabenkreise. Im Mittelpunkt stehen die Wünsche der betreuten Person, klare Absprachen und eine verlässliche Bearbeitung von Behördenpost, Finanzen, Gesundheit und Wohnungsfragen.

Zu Beginn kläre ich den gerichtlichen Auftrag, dringende Fristen und welche Unterlagen noch fehlen. Daraus entsteht ein verlässlicher Arbeitsplan; Berichte, Vermögensübersichten und Behördenvorgänge dokumentiere ich nachvollziehbar.

Für Betroffene, Angehörige und Einrichtungen Mehr über Betreuung in Kreuzberg

Erfahrung schafft Orientierung.

Seit 2014 begleite ich Menschen durch die schwierigsten Phasen ihres Lebens. Dabei habe ich gelernt: Sicherheit entsteht dort, wo Fachwissen, klare Struktur und menschliches Verständnis zusammenkommen.

Fehmi Katar Berufsbetreuer / Sozialarbeiter (B.A.)
01

Berufsbetreuung und Sozialarbeit

Mehr als zehn Jahre Beratungserfahrung und persönliche Begleitung in schwierigen Lebenssituationen.

02

Sozial- und Aufenthaltsfragen

Erfahrung mit typischen Abläufen bei Sozialämtern, Jobcentern und weiteren Behörden.

03

Akten und Finanzen mit Struktur

Wirtschaftliches und analytisches Fachwissen unterstützt eine nachvollziehbare Dokumentation und geordnete Finanzübersichten.

04

Mehrsprachige Kommunikation

Beratung auf Deutsch, Kurdisch, Türkisch und Englisch.

Rechtliche Betreuung mit klaren Zuständigkeiten.

Ich übernehme die rechtliche Vertretung ausschließlich in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen – nachvollziehbar und an Ihren Wünschen ausgerichtet.

Kernkompetenz
Behörden

Behördenangelegenheiten & Sozialrecht

Ansprüche klären. Fristen im Blick behalten.

Bürokratie ist oft überwältigend. Ich übernehme die Kommunikation mit den Ämtern für Sie. Ich ordne Schreiben, beachte Fristen und unterstütze Sie dabei, berechtigte Ansprüche geltend zu machen.

  • Jobcenter & Arbeitsagentur: Lebensunterhalt und laufende Leistungsfragen
  • Sozialamt: Grundsicherung, Erwerbsminderung und Hilfe zur Pflege
  • Aufenthaltsfragen: Unterlagen und Behördenkommunikation im übertragenen Aufgabenkreis
Behördenangelegenheiten im Detail →
Gesundheit

Gesundheitssorge & Selbstbestimmung

Ihre Wünsche stehen im Mittelpunkt.

Ich bespreche notwendige Schritte mit Ihnen und bringe Ihre Wünsche in Abstimmungen mit Ärzten und Einrichtungen ein.

  • Nachteilsausgleiche: Schwerbehindertenangelegenheiten und notwendige Nachweise
  • Koordination: Ärzte, Kliniken, Pflege, Rehabilitation und Therapien
  • Selbstbestimmung: Wünsche dokumentieren und in Abstimmungen einbringen
Gesundheitssorge im Detail →
Finanzen

Finanzmanagement & Vermögenssorge

Transparenz schaffen. Existenz sichern.

Ich ordne Konten, Zahlungen, Forderungen und Ansprüche nachvollziehbar und behalte notwendige Schritte im Blick.

  • Existenzsicherung: Konten, laufende Zahlungen und Pfändungsschutz
  • Forderungen: Schuldenüberblick und strukturierte Klärung
  • Rente: Rentenansprüche und Erwerbsminderungsrente
Vermögenssorge im Detail →

Was nicht zur rechtlichen Betreuung gehört

Rechtliche Betreuung bedeutet rechtliche Vertretung und Organisation. Persönliche Pflege, Fahrdienste und anwaltliche Prozessvertretung gehören nicht dazu.

Keine Pflege: Ich pflege Sie nicht persönlich und führe keinen Haushalt (aber ich organisiere Pflegedienste) Kein Fahrdienst: Ich fahre Sie nicht zu Terminen oder erledige Einkäufe Keine Anwaltsvertretung: Ich vertrete Sie nicht vor Gericht in Straf- oder Zivilprozessen (hierfür beauftragen wir spezialisierte Anwälte)

Wie läuft ein Betreuungsverfahren ab?

Der Ratgeber erklärt das Verfahren, wichtige Unterlagen und die ersten Schritte nach einem Beschluss.

Ablauf verständlich erklärt

Ihre Fragen – ehrliche Antworten.

Persönliches Beratungsgespräch zwischen Betreuer und Klient

Mehr Selbstbestimmung, weniger Fremdbestimmung.

Seit der Reform 2023 sind Ihre Wünsche der zentrale Maßstab (§ 1821 BGB). Ich stelle Ihre Wünsche fest, bespreche anstehende Entscheidungen mit Ihnen und unterstütze Sie dabei, Ihre Angelegenheiten im gerichtlich festgelegten Aufgabenkreis möglichst selbst zu regeln.

Nein.

Die „Entmündigung" wurde in Deutschland bereits 1992 abgeschafft.

  • Eine Betreuung allein nimmt Ihnen nicht die Geschäftsfähigkeit.
  • Ob eine Person geschäftsfähig ist, wird unabhängig von der Betreuung im Einzelfall beurteilt.
  • Eine Betreuung ist eine Rechtshilfe, keine Bevormundung.

Ja, das können Sie.

Nach § 1816 BGB haben Sie ein Wunschrecht:

  • Sie können eine bestimmte Person als Betreuer vorschlagen.
  • Sie können auch sagen, wen Sie nicht als Betreuer haben möchten.
  • Das Gericht folgt Ihrem Vorschlag grundsätzlich, wenn die gewünschte Person für die Betreuung geeignet ist.

Tipp: Wenn Sie mich als Betreuer wünschen, können Sie das dem Gericht einfach mitteilen.

Nein. Das ist ein wichtiges Missverständnis.

Rechtliche Betreuung ist Rechtsfürsorge, keine praktische Alltagshilfe.

  • Was ich NICHT tue: Putzen, Kochen, Pflegen oder Einkaufen.
  • Was ich tue: Ich organisiere diese Hilfen für Sie. Ich beauftrage Pflegedienste, Haushaltshilfen oder den Essen-auf-Rädern-Service und prüfe, ob diese ordentlich arbeiten.

Sie können einen Wechsel beim Betreuungsgericht anregen.

  • Das Gericht prüft die Voraussetzungen und hört die Beteiligten bei Bedarf an.
  • Ein Wechsel kann insbesondere in Betracht kommen, wenn eine mindestens gleich geeignete Person bereit ist, die Betreuung zu übernehmen (§ 1868 BGB).
  • Ich nehme das nicht persönlich – Vertrauen lässt sich nicht erzwingen.

Mein Ziel ist, dass Sie sich gut betreut fühlen. Wenn die Chemie nicht stimmt, ist ein Wechsel die richtige Entscheidung.

Die Vergütung ist gesetzlich geregelt. Gilt eine betreute Person nach § 1880 BGB als mittellos, kann die Vergütung des Berufsbetreuers nach § 15 VBVG aus der Staatskasse gezahlt werden.

Andernfalls wird die Vergütung grundsätzlich aus dem einzusetzenden Vermögen gezahlt. Welche Vermögenswerte einzusetzen sind, wird nach den gesetzlichen Regeln im Einzelfall geprüft.

Verlässliche Grundlage: § 1880 BGB und § 15 VBVG.

Eine Vorsorgevollmacht oder andere Hilfen können eine Betreuung entbehrlich machen.

Das gilt, wenn die Vollmacht wirksam und ausreichend ist und eine geeignete Vertrauensperson die erforderlichen Angelegenheiten gleichermaßen besorgen kann (§ 1814 BGB).

Ich orientiere Sie ehrlich: Wenn eine andere Hilfe vorrangig sein kann, benenne ich das und verweise bei Bedarf an die zuständige Betreuungsbehörde, einen Betreuungsverein, einen Notar oder einen Rechtsanwalt.

Mein Ziel ist nicht, möglichst viele Klienten zu haben. Mein Ziel ist, dass Sie die beste Lösung für Ihre Situation bekommen.

Beide Instrumente helfen, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können – aber auf sehr unterschiedliche Weise.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst im Voraus, wer Sie im festgelegten Umfang vertritt. Eine wirksame und ausreichende Vollmacht kann die Bestellung eines Betreuers entbehrlich machen. Bei einer rechtlichen Betreuung bestellt das Gericht den Betreuer und muss einen geeigneten Personenwunsch grundsätzlich beachten.

Aspekt Vorsorgevollmacht Rechtliche Betreuung
Wer entscheidet? Sie selbst (vorab) Das Betreuungsgericht
Wer handelt? Ihre Vertrauensperson Vom Gericht bestellter Betreuer
Kontrolle Grundsätzlich keine laufende gerichtliche Aufsicht; gesetzliche Ausnahmen sind möglich Laufende gerichtliche Kontrolle
Flexibilität Sehr flexibel gestaltbar An Aufgabenkreise gebunden
Kosten Je nach Form und Beratung unterschiedlich Laufende Vergütung (oder Staatskasse)
Wann sinnvoll? Wenn Sie eine Vertrauensperson haben Wenn niemand verfügbar ist oder Konflikte bestehen

Meine ehrliche Empfehlung: Wenn Sie eine Person haben, der Sie voll vertrauen, ist die Vorsorgevollmacht oft die bessere Wahl. Ich berate Sie dazu unverbindlich.

Berlinweit, mit Schwerpunkt Kreuzberg.

Ich arbeite mit Berliner Betreuungsgerichten, Behörden, Kliniken und sozialen Einrichtungen zusammen. Persönliche Kontakte finden im erforderlichen Umfang und nach Absprache statt.

Ich verfüge über die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung nach § 24 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz). Diese bestätigt meine persönliche und fachliche Eignung als Berufsbetreuer gegenüber der Berliner Betreuungsbehörde.

Sprechen Sie zuerst mit der Person selbst.

Dann können Sie folgende Schritte gehen:

  1. Orientierung suchen – Bei einer Betreuungsbehörde, einem Betreuungsverein oder in meinem unverbindlichen Erstgespräch.
  2. Alternativen prüfen – Reicht eine Vorsorgevollmacht? Gibt es Familienhilfe? Welche Sozialleistungen stehen zur Verfügung?
  3. Antrag beim Betreuungsgericht stellen – Wenn andere Hilfen nicht ausreichen.

Wichtig: Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf kein Betreuer bestellt werden (§ 1814 Abs. 2 BGB).

Kann ich als Angehöriger selbst Betreuer werden?
Das Gericht berücksichtigt familiäre Beziehungen, persönliche Bindungen und mögliche Interessenkonflikte. Ein Berufsbetreuer soll erst bestellt werden, wenn keine geeignete ehrenamtliche Person zur Verfügung steht.

  • Kein geeigneter Angehöriger zur Verfügung steht
  • Die Aufgaben zu komplex sind (z.B. Schulden, Behörden, rechtliche Vertretung)
  • Konflikte in der Familie bestehen

Betreuung verständlich erklärt

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Standort Berlin
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12002 Berlin

Beratung in folgenden Sprachen:

Deutsch Kurdisch Kurdisch Türkisch Englisch

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