Vertrauensvolle Unterstützung

Ihr Recht. Ihre Finanzen.
In guten Händen.

Rechtliche Betreuung als Unterstützung auf Augenhöhe. Ich verbinde sozialpädagogische Erfahrung in der Krisenintervention mit finanzwirtschaftlicher Kompetenz, damit Sie sich wieder sicher fühlen können.

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Sozialrecht

Sicherheit im Sozial- und Aufenthaltsrecht

Komplexe Anträge und Behördenpost können belasten. Wir sorgen gemeinsam dafür, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben, ob beim Jobcenter, Sozialamt oder der Krankenkasse.

Psychosozial

Psychosoziale Begleitung

Sie sind kein Aktenzeichen. Durch meine Erfahrung in der Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenskrisen begegne ich Ihrer Situation mit Verständnis, Geduld und ohne Vorurteile.

Finanzen

Finanzielle Stabilität

Mit dem fachlichen Hintergrund als Finanzökonom sorge ich für Ordnung in Ihren Unterlagen. Schuldenregulierung und Vermögensschutz geschehen hier nicht nebenbei, sondern professionell.

„Eine Betreuung ist nicht immer nötig. Oft reicht eine Vorsorgevollmacht. In einem unverbindlichen Gespräch finden wir gemeinsam heraus, was für Sie der richtige Weg ist."
Fehmi Katar - Berufsbetreuer Berlin
Berlin

Zwei Perspektiven für Ihre Sicherheit.

Oft werden rechtliche Betreuungen entweder rein verwaltend oder rein sozialpädagogisch geführt. Mein Ansatz ist es, beides zu verbinden.

Als studierter Finanzökonom bringe ich die nötige Sachkenntnis mit, um Ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten sicher und vorausschauend zu ordnen. Als Sozialarbeiter weiß ich aber auch, dass hinter jeder Zahl ein Mensch mit seiner eigenen Geschichte steht.

Meine langjährige Erfahrung in der Unterstützung von Menschen in psychosozialen Krisensituationen hat mich gelehrt: Erfolgreiche Betreuung funktioniert nur über Vertrauen, nicht über Bestimmung.

⚖️

Sozialarbeiter (B.A.)

Sozialarbeit & Praxisforschung: Menschen verstehen

📋

Über 10 Jahre Berufserfahrung

Beratung im Sozial- und Aufenthaltsrecht

🏦

Finanzökonom (B.Sc.)

Wirtschaftliche Sicherheit und Vermögensschutz

Beratung im Sozial-, Asyl- und Aufenthaltsrecht

Mit über 10 Jahren Erfahrung in verschiedenen Rechtsberatungen bin ich bestens mit den Abläufen bei Behörden vertraut und weiß genau, worauf es ankommt.

Psychosoziale Krisenbegleitung

Erfahrung in der Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Krisenerfahren, empathisch, lösungsorientiert.

Verlässliche Unterstützung, wenn es kompliziert wird.

Behörden, Krankenkassen, Jobcenter: Ich unterstütze Sie beim Schriftverkehr und sorge dafür, dass Ihre Angelegenheiten geregelt werden.

Kernkompetenz
Behörden

Behördenangelegenheiten & Sozialrecht

Wir regeln die Bürokratie gemeinsam.

Jobcenter, Sozialamt, Krankenkasse: Mit über 10 Jahren Erfahrung im Sozialrecht kenne ich die Abläufe und weiß, worauf es ankommt.

  • Anträge nach SGB II & SGB XII
  • Widersprüche gegen ablehnende Bescheide
  • Kommunikation mit Jobcenter & Sozialamt
  • Krankenversicherung & Pflegeleistungen
  • Fristenmanagement: Nichts wird versäumt
Gesundheit

Gesundheit & Krisenbegleitung

Ihre Gesundheit, Ihre Entscheidung.

  • Durchsetzung Ihres Patientenwillens
  • Gespräche mit Ärzten & Kliniken
  • Begleitung in schwierigen Lebenslagen
  • Kommunikation mit Pflegeeinrichtungen
Finanzen

Finanzielle Ordnung

Ihr Geld ist sicher.

Dank meines Abschlusses in Finanzökonomie sind Ihre Finanzen in professionellen Händen.

  • Kontoführung & Übersicht
  • Schuldenregulierung
  • Rentensicherung
  • Vermögensschutz

Transparenz: Was ich NICHT mache

❌ Persönliche Pflege ❌ Einkäufe & Haushalt ❌ Entscheidungen über Ihren Kopf ❌ Rechtsanwaltliche Vertretung

Ihre Fragen – ehrliche Antworten.

Offenes Gespräch

Nein. Auf keinen Fall.

Die „Entmündigung" wurde in Deutschland 1992 abgeschafft. Eine rechtliche Betreuung ist etwas völlig anderes:

  • Sie behalten alle Ihre Rechte.
  • Sie können weiterhin Verträge schließen und wählen gehen.
  • Die Betreuung ist eine Unterstützung – keine Übernahme Ihres Lebens.

Ja, das können Sie.

Nach § 1816 BGB haben Sie ein Wunschrecht: Sie können eine bestimmte Person als Betreuer vorschlagen oder sagen, wen Sie nicht haben möchten.

Nein. Das ist verboten.

Das moderne Betreuungsrecht (seit 2023 reformiert) stellt klar: Der Betreuer muss Ihre Wünsche ermitteln und befolgen. Er darf nur anders handeln, wenn Ihnen sonst ein erheblicher Schaden droht.

Oft gar nichts für Sie.

Bei Vermögen unter 10.000 € (Schonvermögen) übernimmt die Staatskasse die Kosten. Bei höherem Vermögen zahlen Sie die gesetzlich festgelegte Vergütung selbst.

Ja, oft ist das möglich.

Die beste Vorsorge: Die Vorsorgevollmacht. Damit bestimmen Sie selbst, wer Ihre Angelegenheiten regelt. Das Gericht wird dann keinen Betreuer bestellen.

Ich berate Sie ehrlich – wenn eine Vorsorgevollmacht die bessere Lösung ist, sage ich es Ihnen.

Lernen wir uns kennen – unverbindlich und in Ruhe.

Sie haben Fragen? Sie sind unsicher? Das ist völlig normal. Lassen Sie uns in einem ersten Gespräch herausfinden, wie ich Sie unterstützen kann.

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